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   LAG Hamm, 14.02.2019 - 11 Sa 948/18   

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LAG Hamm, 14.02.2019 - 11 Sa 948/18 (https://dejure.org/2019,2474)
LAG Hamm, Entscheidung vom 14.02.2019 - 11 Sa 948/18 (https://dejure.org/2019,2474)
LAG Hamm, Entscheidung vom 14. Februar 2019 - 11 Sa 948/18 (https://dejure.org/2019,2474)
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    § 14 Abs. 2 TzBfG, § ... 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG, § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG, § 14 Abs. 2 TzBfG, § 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG, § 14 Abs. 2 Satz 3, Satz 4 TzBfG, § 14 Abs. 2 Satz 3 TzBfG, § 14 Abs. 2 Nr. 3 TzBfG, Art. 9 Abs. 3 GG, §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 1, Abs. 2 c) ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 16 TzBfG, § 17 TzBfG, § 14 Abs. 1 TzBfG, § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG, § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG, § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, Nr. 4 - Nr. 8 TzBfG, § 14 Abs. 2 Satz 1, Satz 2 TzBfG, § 14 Abs. 2 Satz 1 1. HS TzBfG, § 14 Abs. 2 Satz 1 2. HS TzBfG, § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG, § 14 Abs. 2 Satz 4 TzBfG, § 22 Abs. 1 TzBfG, Art. 12 Abs. 1 GG, Richtlinie 1999/70/EG, § 14 TzBfG, §§ 134 BGB, 22 Abs. 1 TzBfG, § 14 Abs. 2 Satz 1 u. 2 TzBfG, § 14 Abs. 2 a TzBfG, § 14 Abs. 3 TzBfG, § 2 WissZeitVG, Art. 5 Abs. 3 GG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • LAG Hamm, 22.05.2017 - 11 Sa 66/16

    Wirksamkeit der sachgrundlosen Befristung mit einer Gesamtdauer von 7 Jahren auf

    Auszug aus LAG Hamm, 14.02.2019 - 11 Sa 948/18
    Bereits mit Urteil vom 22.5.2017 (LAG Hamm vom 22.5.2017 - 11 Sa 66/16 -) habe das Landesarbeitsgericht Hamm festgestellt, dass die tarifvertragliche Regelung zu weitreichend und damit unwirksam sei.

    Die Berufungskammer gelangt wie das Arbeitsgericht und wie bereits zuvor das Urteil der erkennenden Kammer vom 22.05.2017 und das Urteil der 3. Kammer des erkennenden Gerichts vom 07.11.2018 zu dem Ergebnis, dass der Tarifvertrag vom 01.08.2010 wegen einer zu weitgehenden Ausdehnung der Befugnis zur sachgrundlosen Befristung unwirksam ist und das Arbeitsverhältnis deshalb nicht zum vereinbarten Befristungstermin endet ( LAG Hamm 22.05.2017 - 11 Sa 66/16 - n.rkr.

    Auch ermöglicht der TV Befristung Steinkohlenbergbau 2010 nicht nur sachgrundlose siebenjährige Befristungen bis nah an den Stilllegungstermin heran sondern auch - wie der Fall des Urteils der erkennenden Kammer vom 22.05.2017 illustriert - die Verlängerung bereits früher begonnener Befristungsketten auf eine Gesamtdauer von sieben Jahren mit Endterminen bereits in den Jahren 2016, 2015, 2014 und auch schon in 2012 oder 2013 ( vgl. 11 Sa 66/16, s.o., dort Befristung vom 01.09.2008 bis zum 31.08.2015 ).

  • BAG, 26.10.2016 - 7 AZR 140/15

    Sachgrundlose Befristung - Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Hamm, 14.02.2019 - 11 Sa 948/18
    Das Bundesarbeitsgericht habe in seiner Entscheidung vom 26.10.2016 (BAG vom 26.10.2016 - 7 AZR 140/15) zu Recht festgestellt, dass hinsichtlich der Frage, ob bzw. inwieweit die Tarifvertragsparteien die Höchstdauer und die Anzahl der Vertragsverlängerungen abweichend von § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG festlegen können, für die Tarifvertragsparteien ein quantitativ begrenzter Gestaltungsspielraum bestehe.

    Die Beklagte hat gemeint, das Landesarbeitsgericht Hamm habe in seiner Entscheidung mit dem Hinweis, der hier maßgebliche Tarifvertrag sei unwirksam, weil mit der eröffneten Möglichkeit einer sachgrundlosen Befristung über einen Zeitraum von sieben Jahren das Dreifache des Zweijahreszeitraums des § 14 Abs. 2 TzBfG überschritten sei, die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26.10.2016 (BAG vom 26.10.2016 - 7 AZR 140/15) insoweit fehlerhaft interpretiert, dass es der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts eine "absolute Höchstgrenze" für tariflich gestattete sachgrundlose Befristungen entnommen habe, deren Überschreitung zwingend zur Unwirksamkeit der entsprechenden tariflichen Regelung führe.

  • BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 855/07

    Befristeter Arbeitsvertrag - Betriebsteilübergang

    Auszug aus LAG Hamm, 14.02.2019 - 11 Sa 948/18
    Auch kann bei zuverlässig absehbarer Stilllegung eine Sachgrundbefristung gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG bis zum Abschluss der Abwicklungsarbeiten vereinbart werden ( Sachgrund des nur vorübergehend bestehenden betrieblichen Bedarfs an der Arbeitsleistung / ErfK-Müller-Glöge, 19. Aufl. 2019, § 14 TzBfG Rn. 28 unter Hinweis auf BAG 30.10.2008 NZA 2009, 723; BAG 03.12.1997 AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 196 ).
  • BAG, 03.12.1997 - 7 AZR 651/96

    Befristung wegen bevorstehender Betriebs- bzw. Dienststellenschließung

    Auszug aus LAG Hamm, 14.02.2019 - 11 Sa 948/18
    Auch kann bei zuverlässig absehbarer Stilllegung eine Sachgrundbefristung gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG bis zum Abschluss der Abwicklungsarbeiten vereinbart werden ( Sachgrund des nur vorübergehend bestehenden betrieblichen Bedarfs an der Arbeitsleistung / ErfK-Müller-Glöge, 19. Aufl. 2019, § 14 TzBfG Rn. 28 unter Hinweis auf BAG 30.10.2008 NZA 2009, 723; BAG 03.12.1997 AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 196 ).
  • BAG, 26.10.2016 - 7 AZR 135/15

    Befristung - institutioneller Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Hamm, 14.02.2019 - 11 Sa 948/18
    In seiner Entscheidung vom 26.10.2016 (BAG vom 26.10.2016 - 7 AZR 135/15) habe der siebte Senat das in seiner früheren Rechtsprechung angelegte "Ampelsystem" dahin konkretisiert, dass dann, wenn die Grenzen des § 14 Abs. 2 S.1 TzBfG alternativ oder kumulativ mehrfach überschritten würden, eine umfassende Missbrauchskontrolle der Sachgrundbefristung geboten sei.
  • BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 410/84

    Weiterbeschäftigung bei Streit über Befristung

    Auszug aus LAG Hamm, 14.02.2019 - 11 Sa 948/18
    Da sich die Befristung als unwirksam erweist, ist die Beklagte verpflichtet, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Befristungskontrollverfahrens weiterzubeschäftigen ( vgl. BAG 13.06.1985 AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 19 ).
  • BAG, 21.03.2018 - 7 AZR 428/16

    Befristung ohne Sachgrund - Tarifvertrag - Zustimmung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hamm, 14.02.2019 - 11 Sa 948/18
    In zwei nachfolgenden Entscheidungen hat das Bundesarbeitsgericht seine Aussage dahingehend zusammengefasst, dass die sachgrundlose Befristung des Arbeitsvertrags bis zur Dauer von sechs Jahren und bis zu dieser Gesamtdauer die bis zu neunmalige Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags zulässig ist ( BAG 21.03.2018 - 7 AZR 428/16 - AP TzBfG § 14 Nr. 169, Rn. 21; BAG 14.06.2017 - 7 AZR 627/15 - Rn. 19 ).
  • BAG, 20.01.2016 - 7 AZR 340/14

    Personelle Kontinuität der Betriebsratstätigkeit als Befristungsgrund

    Auszug aus LAG Hamm, 14.02.2019 - 11 Sa 948/18
    Bei der Anwendung dieser Bestimmung besteht Übereinstimmung, dass durch Tarifvertrag nicht nur entweder die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristung abweichend vom Gesetz geregelt werden können sondern dass auch kumulativ die Anzahl der Verlängerungen und zugleich die Höchstdauer der Befristung abweichend bestimmt werden können ( BAG 20.01.2016 AP TzBfG § 14 Nr. 139 mwN; BAG 15.08.2012 AP TzBfG § 14 Nr. 101; ErfK-Müller-Glöge, 19. Aufl. 2019, § 14 TzBfG Rn. 101 a mwN ).
  • LAG Hamm, 07.11.2018 - 3 Sa 500/18

    Zulässigkeit der sachgrundlosen Befristung eines Arbeitsverhältnisses im

    Auszug aus LAG Hamm, 14.02.2019 - 11 Sa 948/18
    AZ BAG 7 AZR 410/17; LAG Hamm 07.11.2018 - 3 Sa 500/18 - n.rkr.
  • BAG, 09.12.2009 - 7 AZR 399/08

    Befristung - tariflich geregelter sonstiger Sachgrund

    Auszug aus LAG Hamm, 14.02.2019 - 11 Sa 948/18
    Daher muss auch ein tariflich geregelter Sachgrund den Wertungsmaßstäben des § 14 Abs. 1 TzBfG genügen ( BAG 26.10.2016 AP TzBfG § 14 Nr. 147; BAG 18.03.2015 AP TzBfG § 14 Nr. 129; 15.08.2012 AP TzBfG § 14 Nr. 101; BAG 09.12.2009 AP TzBfG § 14 Nr. 67 ).
  • BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 136/09

    Befristung - Vertretung - sonstiger Sachgrund

  • BAG, 14.06.2017 - 7 AZR 627/15

    Befristung ohne Sachgrund - Tarifvertrag

  • BAG, 17.04.2019 - 7 AZR 410/17

    Sachgrundlose Befristung - Tarifvertrag - Höchstdauer sieben Jahre

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